Anstellung von Pflegehilfen
Um den pflegebedürftigen Personen eine bessere Betreuung zu garantieren, könnendiese nicht nur auf öffentliche und private Dienststellen zurück greifen, sondern
auch auf die sogenannten PflegerInnen "Haushaltshilfen".
Diese Personen liefern den Familien wichtigen und oft unentbehrlichen Beistand
bei der Betreuung ihrer Angehörigen, und so müssen sie gesetzmäßig entlohnt und
versichert werden.
Anbei finden Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen für eine
korrekte Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zwischen Angehörigen und den
Pfleger/innen.
oder
Die Anstellung der PflegerInnen mittels einer autorisierten Arbeitsvermittlungsagentur, die Personal vermittelt.
(in Bearbeitung)
Quelle: Bund der Genossenschaften Südtirols




